Ihre Hilfe |
Der Verein für Behinderte Schorndorf e.V. ist wegen der Förderung und Betreuung körperbehinderter Menschen als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von der Körperschaftssteuer befreit. Wir sind daher berechtigt, für Zuwendungen und Spenden eine Spendenbescheinigung auszustellen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind wir mehr denn je auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Deshalb bitten wir Sie zur Unterstützung unserer Arbeit um Ihre Spende.
Sie erhalten umgehend eine Spendenbescheinigung. Sie können unsere Arbeit auch mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen. |
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Unser Dankeschön |
Wir möchten uns an dieser Stelle auch bei allen Menschen, die uns in den vergangenen Jahren mit Geld- oder Sachspenden geholfen haben, ! |
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